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Gleichbehandlung von Mann und Frau in den Beitrags- und Leistungssystemen der Direktversicherung
Die Beitrags- und Leistungskalkulation der betrieblichen Altersversorgung in der Form der Direktversicherung kann nach Art. 6 Buchst. h) und i) der Richtlinie 86/378/EWG aus dem Jahr 1986 und muss aufgrund der seit 1987 gültigen Lebensversicherungsbedingungen auf der Grundlage von nach Männern und Frauen trennenden Sterbetafeln erfolgen. Die vorliegende Arbeit gelangt nach der Auseinandersetzung mit der Grundsatzentscheidung «City of Los Angeles ...

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